Mittwoch, 23. April 2008

Eunuchen in den Bundestag! Nur sie haben nichts zu verbergen

Zu Otto Schilys Kampf um die Berufsfreiheit

Da kann die Neidgemeinschaft wieder toben, denn sie sucht nur Abgeordnete ihresgleichen, inkompetent und unfähig, mehr als andere zu verdienen. Dass Otto Schily sich auf verfassungsrechtliche Gegenargumente beruft, denen viele Fachleute die Durchsetzungskraft bestätigen, verschweigt der Bericht über das vom Bundestag gegen ihn verhängte Bußgeld. Otto Schily ist als Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet und auch berechtigt. Der überwiegend mit öffentlichen Bediensteten und Gewerkschaftsmitgliedern besetzte Bundestag kann seine Mehrheit zwar zu jeder Art von gesetztlich verhängten Offenbarungspflichten benutzen und sie selbst missbrauchen (zumal eine Mehrheit von Eunuchen sich mit einer gesetzlichen Pflicht zur Enthaltung ziemlich leichttut), sie kann aber nicht die verfassungsrechtliche Berufsfreiheit abschaffen und dazu gehört mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit auch die Vertraulichkeit der Beziehung zwischen Anwalt und Mandant und zwar in jederlei Hinsicht. Schily gehört Respekt und Anerkennung. Es ist ja nicht das erste Mal, dass er für die Berufsfreiheit der Anwaltschaft kämpft. Nur schrien ihn damals rechte Mehrheiten in den Medien nieder (bis ihm das Bundesverfassungsgericht Gerechtigkeit widerfahren ließ), nun schwappen ihm ebenso die sozialhedonistischen linken Mehrheiten in den Medien entgegen.

Keine Kommentare: