Montag, 16. Februar 2009

Steuerfaschismus

Steuerfaschismus ein weiterer Begriff zur pauschalen politischen Diffamierung oder bezeichnet er etwas, was uns bislang an unserem Steuersystem entgangen wäre?

Der stalinistische Faschismusbegriff
Faschismus bezieht man auf rechte Kollektivisten, die den Menschen zu Lasten seiner individuellen Würde und Freiheit allein durch das Kollektiv, die Nation, den Staat oder einer entsprechenden Gruppe definieren. Die Werte sind kollektivistisch, verdächtig ist alles Individuelle, vor allem der Bürger in der klassischen Vorstellung eines selbstbestimmten Individuums. Im Nationalsozialismus geschah dies durch die völlige und ausnahmslose Eingliederung in die Nation und deren als identisch gedachten Rasse, du bist nichts, dein Volk ist alles. Aus der Sicht des so missachteten und geknebelten, auch vergewaltigten Individuums zählte indessen nicht, wohin es sich eingliedern und unterwerfen musste, sondern der Verlust an Würde und Freiheit, den es erlitt. Für ihn machte es keinen Unterschied, sich nach der rechten oder der linken Spielart des Kollektivismus unterwerfen zu müssen. Denn auf der linken Seite verfuhr man mit ihm nicht anders, du bist nichts, deine Klasse ist alles. Über die Zugehörigkeit zur Klasse wird das Individuum allein definiert, dem Bild des freien selbstbestimmten Bürgers nicht weniger misstrauend und ihn missachtend als die rechten Kollektivisten. Stalin und seinen Internationalen waren die Verwandtschaft zu eng und die Mittel zur Beherrschung und Unterwerfung der Individuen zu gleich. Infolge der ihnen nach Ende des zweiten Weltkrieges über die von ihnen unterwanderten linken Gruppen und deren Weltanschauung zugewachsenen Begriffsmacht ließ Stalin den ideologischen Begriff der Nationalsozialisten durch den aus deren italienischen Bewegung stammenden Bezeichnung Faschismus systematisch ersetzen. Der Begriff des Nationalsozialismus schien diesen Linken auch zu verräterisch, sprach er doch mit 50 % nichts anderes aus, als was auch sie den sozialen Gebilden in Form einer ihrerseitigen Kollektivierung oktroyierten, den absoluten Vorrang der Vergesellschaftung des Einzelnen. Die Methoden zur Vergesellschaftung unterschieden sich nicht und auch nicht –jedenfalls den den Menschen gemachten Versprechungen nach- die Ziele. Und genauso wenig den Folgen nach, der Vernichtung von Menschen, also von Individuen (der Volkskörper wie auch die Klasse blieb davon unberührt). Immerhin waren die Linken qualitativ dabei weitaus erfolgreicher, sie ermordeten wegen der weitaus größeren Verbreitung ihrer Doktrin zwei- bis dreimal so viele Menschen wie die Nazis. Begrifflich hätte somit nichts näher gelegen, beide Spielarten des Kollektivismus mit dem Adjektiv faschistisch zu kennzeichnen, was ja einige schon sehr früh versucht haben. Indessen ohne Erfolg, vielmehr durfte Stalin unter Beifall seiner westlichen linken Gefolgsleute Eisenhower und Adenauer als Faschisten beschimpfen, was heute in bestimmten Kreisen noch Gültigkeit hat. Dass Stalin in nichts den rechten Kollektivisten, selbst Hitler, in deren Totalität und in der Missachtung des einzelnen Menschen nachstand, dabei sowohl den Zielen wie den Opfer nur ungleich erfolgreicher operierte (nur noch von dem von ihm wenig geliebten und geschätzten Mao übertrumpft), ließen die Linken damals und lassen es auch heute nicht gelten.

Faschismusbegriff von rechter und linker Programmatik befreit
Dabei wäre es von Vorteil sowohl in der historischen wie der politischen Auseinandersetzung, ungeachtet der politischen Unerwünschtheit auf Seiten der jeweiligen Aktivisten, einen einheitlichen Begriff zur Bezeichnung der durch die Totalität beider Formen des Kollektivismus, einer übersteigerten Kollektivierung des Menschen, genutzten Methoden und gebildeten abstrakten Werten zu besitzen, dem die Erfahrung der kollektiven Entartungen bereits zu Eigen ist. Der Begriff des Faschismus ist hierzu allein geeignet. So wie er vor allem von linken Autoren benutzt wird, hat er den historischen Zusammenhang zu Mussolinis politischer Bewegung heuristisch längst verloren. Er wird heute (nicht vor 1945) auf die eigentlich prototypische deutsche nationalsozialistische Bewegung angewandt und auf deren Spielarten. Dabei liegt aber der Schwerpunkt des Begriffs nicht in der Beschreibung der historischen organisatorischen Zusammenhängen oder des politischen Wirkungsmechanismus, sondern in der Erfahrung der Entartung der dabei zur Anwendung gekommenen Methoden. Die methodische Identität beider Formen totalitärer Vergesellschaftung zeigt die heuristische Notwendigkeit einheitlicher Begriffsbildung an. Man könnte zwar theoretisch für die Methoden links-kollektivistischer Beherrschung, Unterwerfung und Gewalttätigkeit einen eigenen Begriff wählen, der aber wegen der Identität der Methoden ebenso identisch wäre. Es widerspräche aber wissenschaftlicher Methodik zwei Begriffe getrennt zu benutzen und anzuwenden, obwohl sie identische Sachverhalte bezeichnen. Dies käme einem heuristischen Rückfall gleich. Somit gibt es zur Bezeichnung der kollektivistischen Methoden zur Beherrschung und Unterwerfung des Individuums nur einen sinnvollen, den des Faschismus.

Faschismus als kollektivistischer Totalitarismus
Damit ist sehr viel gewonnen, nicht nur wissenschaftlich sondern auch in der politischen Auseinandersetzung, die ja ebenso von der nachvollziehbaren Benennung bestimmter Herrschaftsverhältnisse und Freiheitsdefizite lebt. Faschismus wird dabei zum Maßstab der Totalisierung der Vergesellschaftung unter gleichzeitiger Zurückdrängung der individuellen Würde, Freiheit und Selbstbestimmung. Die Erfahrung der Entartung kollektivistischer Lebensvorstellungen, gleich ob linker oder rechter Provenienz, gibt den Maßstab, womit der Begriff insoweit auch die Aufgabe eines Wertes übernimmt. Insofern liegt es nahe, wenn man zur Beurteilung heutiger Vergesellschaftungstendenzen historische Beispiele aus dem rechten oder linken Kollektivismus heranzieht, um das Maß der damit erreichten Totalisierung zu kennzeichnen. Begriffliche Klarheit dient zur Klärung der untersuchten Lebensverhältnisse und hier leistet der von der politischen Polarität befreite Begriff des Faschismus einiges, wie wir am Beispiel des eingangs erwähnten Begriffs eines Steuerfaschismus leicht aufzeigen können.

Abgaben und wirtschaftlicher Individualismus
Der umgangssprachliche Begriff der Steuer umfasst alle Zahlungen (Abgaben und Beiträge), die die öffentliche Hand (Staat im weiten Begriff) aufgrund ihrer dem Einzelnen übergeordneten Rechtsmacht erhebt. Ein Staat entsteht als Gemeinwesen dadurch, dass alle an ihm Beteiligten sich nach ihnen gegebenen oder sonst bekannten Vorgaben zu bestimmter Zeit an bestimmter Stelle in bestimmter Weise verhalten. Dem Verzicht des Einzelnen, sich im Bereich der so bestimmten Öffentlichkeit der ihm möglichen gewaltsamen (das heißt außerhalb der Vorgaben zum gemeinsam abgestimmten Verhalten) Durchsetzung zu enthalten, entspricht die gleichzeitig dem Gemeinweisen eingeräumte Befugnis, solche Gewalt auszuüben, dies aber nur nach Maßgabe der hierfür getroffenen allgemeinen und ebenso allgemeingültigen Festsetzungen durch Gesetz. Dies ist aber nur eine formale Beschränkung, da, wie wir aus der Vergangenheit wissen, Gesetze beliebiger Form erlassen werden können, selbst in der Demokratie, wo die genannte Form allein nicht die Minderheit vor einem Missbrauch der Mehrheit schützt. Diesem Schutz dienen aber als allgemeinverbindlich geltenden Werte, über die auch nicht die Mehrheit disponieren kann, wie ein Großteil der Grundrechte, die in der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, selbst der Disposition einer verfassungsändernden Mehrheit entzogen sind. Entsprechende Vorstellungen haben sich mittlerweile auch auf internationaler Ebene im Hinblick auf die Menschrechte gebildet. Solche Wertfestlegungen dienen dem Schutz des Einzelnen vor dem Missbrauch der öffentlichen Gewalt und garantieren zudem einen individuellen Lebensbereich. Indessen bedarf jeder Wert und jede Norm der Anwendung, des Vollzugs, und hierin liegt die Krux, weswegen auch Staatsordnungen mit anerkannten umfänglichen Menschrechtskatalogen deswegen nicht notwendig die Rechte ihrer Bürger schützen. In modernen Staaten bildet sich dieser Widerspruch immer deutlicher am Steuerrecht heraus, das zunehmend zum Vehikel wird, die sich aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung des individuellen Lebensbereichs ergebenden Beschränkungen der öffentlichen Gewalt zu überwinden. Damit werden in einem Lebensbereich, dem der Einzelne den allerwesentlichsten Teil seines gesellschaftlich bedeutsamen Wirkens widmet, die Grundlagen, die das Zusammenspiel zwischen den Einzelnen im Hinblick auf die von ihnen kraft abgestimmten Verhaltens zu bildenden Gemeinwesen regeln, entschieden zu Lasten des Einzelnen, also des Individuums oder Bürgers, verschoben oder auch erschüttert. Irgendwann muss sich dem Einzelnen die Frage stellen, ob dieses Gemeinwesen noch die Grundlagen seines individuellen Gewaltverzichts einhält oder ob die Voraussetzungen dafür weggefallen sind, ein neu-revolutionärer Ansatz.

Vorbehalt des Rechts für den Staat - rechtsfreier Raum für das Individuum
Die Balance zwischen öffentlicher Gewalt und individuellem Gewaltverzicht, wie auch zwischen öffentlicher Gewährleistung und individueller Mitwirkung regelt in modernen Gesellschaften ein System objektiven Rechts, wobei der Begriff der Objektivität die bloße Fiktion wiedergibt, dass jeder Einzelne ein identisches Verständnis von der jeweiligen Norm habe, tatsächlich besteht nur der Anspruch, sich einem einheitlichen Verständnis anzunähern. Mehr aber ist erkenntnistheoretisch auch nicht möglich, weswegen bestimmte Auslegungen ungeachtet des individuellen Verständnisses durch Rechtsprechung festgelegt werden, was dann fürderhin als objektive Aussage gilt (gilt, aber nicht ist). Dies ist ein wesentlicher Teil zur Verwirklichung des Vorbehalts des Rechts, unter dem alle öffentliche Gewalt steht. Demgegenüber unterliegt der Einzelne nicht diesem Vorbehalt zu Gänze. Das Gemeinwesen kann nur deckungsgleich mit diesem Vorbehalt sein, dem Einzelnen indessen dienen auch das Recht und sein Vorbehalt, jedoch definiert sich nicht sein Leben hierüber. Das Leben des Einzelnen ist ebenso wie seine Würde und auch seine grundsätzliche Freiheit dem Recht vorgegeben. Dem entspricht die Lehre von dem Menschen angeborenen unveräußerlichen Rechten, die nicht änderbar sind und auch nicht disponibel. Dass sie selber als Rechte bezeichnet werden, dient nur der Verständlichmachung, tatsächlich werden sie nicht durch Entscheidungen erst gewährt, sondern sind von ihnen als vorgegeben zu achten. Das Recht erlangt Bedeutung hier in negativer Sicht: es verbietet anderen, in diese Zustände einzugreifen. Das Leben ist kein Recht, Leben ist unsere Existenz und es gibt nichts, was einen anderen befugt, hierüber zu verfügen. Der Eingriff indessen ist unrechtmäßig und entbindet letztlich den Bedrohten auch von seinem Gewaltverzicht, das gilt selbst in der Todeszelle, weswegen ein Delinquent, der seinen Henker tötet, nicht wegen Totschlags verurteilt werden dürfte.

Kollektivistischer Totalitarismus
Kollektivistischer Totalitarismus bedeutet nun, dass Eingriffe mit kollektiven Zielen begründet werden und deren Durchsetzung ohne Rücksicht auf die Grundlagen individuellen Lebens erfolgt und auch die im System der die Gesellschaft bildenden Absprachen (Normen und Werte, Verfahrensweisen) vorhandenen Abwehrmechanismen oder selbst sogar Abstufungen missachtet werden oder aus anderen Gründen versagen, wie durch eine sich verweigernde Rechtsprechung. Ab Überschreitung einer bestimmten Schwelle der Totalisierung gesellschaftlicher Vorgaben spricht man von Faschismus. Betrachten wir die Art und Weise, wie die öffentliche Hand und die sie repräsentierenden Personen, allen voran die Politiker, sich von den Einzelnen die von ihnen für notwendig erachteten Beiträge (Steuern, Abgaben) holen. Dabei ist der Blick nicht darauf gerichtet, was sie damit zu bewirken beabsichtigen. Dies ist eine andere Seite und besagt nichts über die Methoden (im Dritten Reich wurden in Polen die Bewohner vertrieben, wenn sie nicht zuvor ermordet wurden, um das angeblich anders nicht lösbar erscheinende Problem der Überbevölkerung Deutschlands zu lösen). Es muss vielmehr die vorbehaltslose Rechtfertigung der gewählte Methode mit dem Zweck bereits als typische totalitäre Methode, mithin faschistisch, bezeichnet werden. Als faschistisch gilt gerade die Totalität der Methode, mit der sie sich über die Belange und Bedürfnisse der Einzelnen hinwegsetzt, bis hin zur Disponibilität von Existenz und Leben (wie Stalin nachgesagt: die Tötung eines Einzelnen ist ein Drama, die von Millionen eine politische Entscheidung).

Absouluter Vorrang der Abgabenerhebung
Die Erhebung der Abgaben wurde zu einem totalen Ziel, dem jeder Vorbehalt zu weichen hat. Vorbehalte im öffentlichen Recht dienen der Aufrechterhaltung individuellen Lebensraumes. Es entspricht herrschendem Verfassungsverständnis, dass die Würde eines Menschen einen staatsfreien Raum erfordert, einen Raum, in dem kein Recht eines anderen eingreifen kann, in dem das Individuum selbstbestimmt lebt, ohne sein Verhalten rechtfertigen zu müssen. Diesem elementaren Lebensraum dient der Schutz der Wohnung ebenso wie die Rechte auf Vertraulichkeit des Wortes, der Schrift, geäußerter Gedanken, der Verwendung von Speichermedien und des Internets, der informationellen Selbstbestimmung, des sexuellen Selbstbestimmung und so fort. So bildet sich ein Lebensbereich eines jeden Einzelnen, vor dem der Staat, das Gemeinwesen, die öffentlichen Einrichtungen Halt zu machen haben und nicht eingreifen dürfen, mag es ihm noch so zweckdienlich erscheinen. Diese Vorbehalte, diese so scheinbar starken Schranken nehmen in Kauf, dass der Einzelne seinen Lebensraum missbrauchen kann, dass er die Lebensbereiche anderer dort selbst verletzen kann. Denn Freiheit beinhaltet jede Möglichkeit, auch die des Missbrauchs. Freiheit ist ohne Missbrauch nicht vorstellbar. In der vorbehaltslosen Gewährung eines staatsfreien Lebensraumes besteht gerade die Garantie oder umgekehrt, in der vorbehaltslosen Gewährung des Lebensraumes durch das Gemeinwesen zeigt sich der Grundkonsens der den Staat bildenden Individuen, seine Gesetze anzuerkennen und auf eigene Gewalt zu verzichten. Der Lebensraum ist für den Einzelnen vorbehaltlos gewährleistet, den anderen und vor allem dem Gemeinwesen ist er vorgegeben und dessen Handeln steht unter Vorbehalt der Achtung dieses Lebensraumes. Wie nun von den Abgeordneten in Gesetzen und den Gerichten in ihren Entscheidungen mit diesem Vorbehalt umgegangen wird, lehrt uns Vieles um den Stand der Totalisierung staatlicher Maßnahmen bis hin zum Faschismus.

Staatsfreier Lebensraum des Individuums
Die Gewährung eines staatsfreien Lebensraumes für jeden Einzelnen kennt natürlich Ausnahmen. Diese Ausnahmen bedürfen aber in Anerkennung der Wichtigkeit dieses Raumes genauer Maßgaben nach Voraussetzung, Anordnung des Eingriffs und Bedeutsamkeit für die Öffentlichkeit. Keineswegs reicht es hier, dass der Zweck der Maßnahmen den Eingriff allein erfordert. So kann die Polizei unter gesetzlich festgelegten Voraussetzungen aufgrund einer durch Gericht ihr erteilten Erlaubnis, eine Hausdurchsuchung vornehmen und in diesen individuellen Lebensbereich eindringen. Sie darf es aber wiederum nicht zur Nachtzeit, weil die vollkommene Disponibilität der Wohnung zu Zwecken des Gemeinwesens dem Einzelnen jeglichen staatsfreien Raum rauben wird. Nachts soll er selbst bei Vorliegen wichtiger Gründe ungestört schlafen können. Das Recht zur Hausdurchsuchung ist mithin nicht total. Das zeigt die Balance.

Staatsfaschismus
Faschismus kennzeichnet somit die vollständige Unterordnung des Einzelnen unter kollektive Ziele, ohne einen von diesen kollektivistischen Zielen freien Kernbestand an Freiheit und Würde dem Individuum zu gewähren. Faschismus erweist sich besonders darin, dass individuelle Zielsetzungen, Belange und Bedürfnisse stets den kollektivistischen Zielen zu weichen haben, bis zur vollkommenen Instrumentalisierung des Einzelnen für das kollektivistische Ziel. Faschismus kennt keinen Halt vor der Würde und der Freiheit des Einzelnen. Alle Mittel staatlicher Gewalt, Legislative, Exekutive und Judikative ordnen sich diesen kollektivistischen Ziel ein oder auch unter.

Der moderne Steuerfaschismus
Wenn wir unter diesem Aspekt das Steuerrecht, seine Auswirkungen, Befugnisse und die auferlegten Beschränkungen des Individuums betrachten, müssen wir zuerst einmal die Betroffenen sortieren. Denn nicht betroffen ist hiervon über die Hälfte der Bevölkerung, die im Ergebnis keine Steuern zahlt. Man kann vereinfachend die die Abgaben im Wesentlichen tragende Minderheit von der von deren Umlage profitierenden Mehrheit scheiden. Beschränkt man die Sicht auf diesen die Minderheit bildenden Personenkreis, dann finden wir Menschen, die den größten Anteil ihrer wach verbrachten Lebenszeit mit der Erzielung wirtschaftlich verwertbarer Ergebnisse verbringen, sei es als Arbeitnehmer, Freiberufler oder Unternehmer. Es dürfte sich dabei um 50- 80 % ihrer Tätigkeiten überhaupt handeln. Diese Minderheit steht nun in einer Vielzahl von organisatorischen staatlichen Maßnahmen in deren Focus. Große Teile der natürlichen Lebensäußerungen dieser Menschen werden in Systemen eingebunden, die ausschließlich der Abschöpfung von dabei geschaffenen Werten dienen. Dabei sind die Systeme so ausgestaltet, dass sie schon unmittelbar bei den Lebensäußerungen ansetzen und anschließend bei Folgewirkungen im Leben des Individuums zugreifen können. Der Einzelne muss, soweit es um dieses Interesse des Staates geht, sich an seinen wirtschaftlichen Ergebnissen zu beteiligen, ihm an jedem Ort und zu jeder Zeit jedweden Zugang verschaffen. Schon bei der Wertschöpfung sind Aufzeichnungen zu machen, deren Verwendung ist zu dokumentieren, alle diesbezüglichen Unterlagen stehen unbeschränkt dem Staat zur Verfügung, wie auch alle weiteren Wege, wie Zahlungen, Bankverkehr, Vermögensansammlung. Die Erfassung des Einzelnen ist mittlerweile total und mit dem Anspruch, dass es hierbei keine Lücke geben darf, bzw. dass jede Lücke jederzeit geschlossen werden kann. In seiner wirtschaftlichen Existenz ist der Einzelne von einem im Anspruch jedenfalls ausnahmslosen Überwachungs- und Kontrollsystem umgeben, dem auszukommen, sollte es überhaupt möglich sein, wiederum durch besondere Maßgaben, u.a. auch strafrechtlich, verfolgt wird. Das Korsett des Bürgers kann in Bezug auf seine wirtschaftliche Existenz nicht enger sein. Zu Verfolgung seiner Fiskalinteressen hat der Staat besondere Behörden und eine von ihm besonders besetzte Sondergerichtsbarkeit geschaffen, die einem Sonderrecht unterliegen. Rechtsstaatliche Grundsätze, wie etwa das Verbot von Rückwirkungen, Verböserungsverbote, Anforderungen an Klarheit und Verständlichkeit, an Rechtssicherheit und Vertrauen, ja letztlich sogar das Willkürverbot sind abgeschafft, überwuchert von einem für den betroffenen Einzelnen unvorhersehbaren und undurchdringlichen unverständlichen wuchernden die wirtschaftliche Freiheit würgenden System. Begrenzungen verfassungsrechtlicher Art werden zwar immer wieder versuchsweise gefordert oder auch begonnen, scheitern aber jeweils und werden unverzüglich revidiert (z.B. der Versuch eine 50%tige Steuererhebungsgrenze zu begründen). Der Zweck fordert immer ungenierter sein Recht, bis hin zum Anspruch, selber auch Verbrechen in Verfolgung fiskalpolitischer Zwecke begehen zu dürfen (Steinbrück, Merkel, Schäuble: zum Ankauf von rechtswidirg erlangten Daten: hier heilige der fiksalpolitische Zweck die Mittel). Natürliche Zustände, wie die Beziehungen zwischen Eltern, Großeltern und Kindern und Enkelkindern werden denaturiert, stets im Vordergrund, die größte Ausbeute für den Staat zu machen. Razzien, überfallartige Kontrolle, unerwartetes Eindringen in private Bereiche, werden zu Regel, Erklärtes Ziel ist, die Menschen in ihrer wirtschaftlich bedeutsamen Existenz unter lückenlose Staatskontrolle zu stellen. Was über Jahrtausende als untugendhaft galt, wie etwa Neid und Denunziantentum, mutiert zur staatsbürgerlichen Pflicht, die Finanzverwaltung wird zum Kostgänger rachedurstiger Partner. Vor fünfzig Jahren galt in der Finanzverwaltung die Anweisung, anonyme Anzeigen in den Papierkorb zu werfen, heute richten die Abgabenbehörden überall anonyme Briefkästen ein mit der Aufforderung zur Denunziation). Man muss all dies nur auf andere Staatsziele übertragen, tauscht etwa den Wunsch zur unbändigen Abgabenerhebung aus gegen das kollektive Ziel, eine besondere Bevölkerungsgruppe zu entrechten, wie Kleinbauern ihr Land wegzunehmen, dann fände man keinen Widerspruch, all diese vorhandene staatliche Gewalt über den Einzelnen als faschistischen Machtentfaltung zu brandmarken.

Widerstandsrecht
Als man in den Sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts darüber diskutierte, ein Widerstandsrecht des Einzelnen gegen seinen Staat in das Grundgesetz einzufügen, wurde dies unter anderem damit begründet, dass der einzelne Bürger sich einem jedweden Wiedererstarken des Faschismus widersetzen können muss. Das Recht auf Widerstand wurde in Art, 20 Abs. IV GG aufgenommen. Das Abgabenrecht entspricht in weiten Bereichen nicht mehr den verfassungsgemäßen Grundsätzen und die Würde und Freiheit der wirtschaftenden Individuen ist lange nicht mehr verbürgt. Die Wirtschaftsordnung degeneriert den wirtschaftenden Einzelnen zum bloßen Fiskalobjekt und seine Würde beschränkt sich darin, pünktlich abzuliefern und zu rapportieren, anderenfalls die allgegenwärtigen Schergen zugreifen. So kann Steuerverweigerung, auch als Steuerhinterziehung zu einer Form des Widerstandes werden. Es wird Zeit liebe Leut, meint Max Stirner alias Caspar.

Donnerstag, 12. Februar 2009

Steuermittel für den erdrosselten Mittelstand

Den Mittelstand hat die ausschließlich industriefreundliche Politik, einschließlich der gewerkschaftlichen Tarifpolitik, schon längst zerstört. Rosenthal, Märklin, Schießer, alles renommierte Namen bedeutender mittelständischer Familienunternehmen, waren längst nicht mehr in deren Händen, deren unternehmerischen Einfluss hat die Politik mit ihrem mittelstandsfeindlichen Umfeld seit langem schon gebrochen. Jetzt bekommt ihr die Quittung und es sind nur noch die entleerten Hülsen da, als Töchter, die von ihren ausländischen Müttern fallen gelassen werden, als Ziele gescheiterter Finanzengagements usw. - die allesamt dem gegenwärtigen Sturm nicht mehr standhalten. Wenn also nunmehr der Staat Steuermittel zur Rettung bereitstellt, dann könnte man es auch als Wiedergutmachung (um die Rechnung zu zahlen) der verfehlten Mittelstandspolitik ansehen, nur, an Leichen gibt es nichts mehr zu richten. Was von Nöten wäre, wäre eine Revitalisierung eigenverantwortlicher Unternehmerpersönlichkeiten durch Abschaffung aller – vor allem steuerlichen- Gängelungen. Das widerspricht aber zu 100 % dem Mainstream eurer sozialistischen (und scheingerechten) Umverteilungsphantasien. So schmeißt dem schlechten Geld (verdorbener Mittelstand) noch gutes Steuergeld hinterher, indes hat Geld allein noch nie Arbeitsplätze geschaffen, so etwas meinten nur Karl Marx und seine linken Erben mit ihrer Kapitalneurose und heute versprechen das nur noch Betrüger, warnt euch Max Stirner alias Caspar.

Montag, 9. Februar 2009

Unser neuer Wirtschaftsminister

Schwielen am Hintern zeugen nicht von Kompetenz

Es herrscht bekanntlich bei den Politikern die Auffassung vor, man könne sachliche Kompetenz durch besonders langes Sitzen auf seinem Hintern erwerben, wenn der Sessel nur passend steht, bei den Grünen dann noch gepaart mit der rechten Gesinnung. Das ist aber nicht der Fall, Schwielen am Hintern zeugen nicht von Kompetenz.

Freitag, 6. Februar 2009

Nur druff auf die Bilderbützer

Mit alt-kommunistisch-protestantischen Elan der Kanzlerin

Die Dinge zur Pius-Bruderschaft und den Holocaustleugnern werden vermischt und, da hat Lammert recht: dies geschieht absichtlich und bösartig. Das ist gefährlich und reißt den Graben zwischen den norddeutschen evangelischen und süddeutschen katholischen Christen auf. Es gibt auch viele Katholiken, die die typischen religiösen evangelischen Erscheinungsformen (wie das anhaltende Grinsen der Pfarrer und die kindischen Ringelpieze mit Anfassen, oder die weitaus tiefere Verstrickung von Teilen der evangelischen Kirche in den nationalen (Hitler) und den anderen Sozialismus (Lenin, Stalin, Mao) – auch Merkel entstammt einem kommunistisch/protestantischen Elternhaus, das sich freiwillig dem Sozialismus verdingte- nicht weniger zum Kotzen finden als die evangelischen Christen die autoritären Strukturen des katholischen Glaubens. Dass nun in diese Scharte gerade von solchen Journalisten eingeschlagen wird, die ohnehin zum über 60 %tigen Gewerkschaftskontingent ihres Berufsstandes gehören und eigentlich mit Gott als treue Marxisten nichts am Hut haben, entspricht zwar deren politischen Absicht, wird dadurch aber nicht richtiger. Denn wie es die Kirche mit ihren Gläubigen in Glaubensfragen hält (Frage der Exkommunikation) ist kaum von öffentlichem Interesse, jedenfalls seitdem es den Kirchenbann gegen die politisch Mächtigen nicht mehr gibt. Dass jede Gruppierung indessen Antisemiten bis hin zu Leugnern der deutschen Verbrechen an den jüdischen Mitbürgern umfasst, weiß doch auch jeder von sich und seiner Familie und seinen Freunden, auch die Journalisten wissen es (vgl. deren verfälschende Berichterstattung über Israel und dass man die Anzahl der von uns ermordeten Juden mit 6 Mio. nicht in Zweifel stellt, geschieht ohnehin nur aus politischer Korrektheit und der Rechtfertigung, auch 4 Millionen sind doch wohl eine schlimme Sache…). Auch die Kanzlerin, die sich zur deutschen Verantwortung bekennt und dabei aber immer nur eigenartig schwache Wort findet, die Sache mit dem Holocaust, äh, die darf man nicht leugnen. Eben. Also alles höchst scheinheilig, aber druff auf die katholischen Bilderbützer, allen vorweg die links-protestantische Kanzlerin. Lasst Euch nicht ins Boxhorn jagen, empfiehlt Euch Max Stirner alias Caspar, an der Verlogenhet der Religion ändert das ohnehin nichts, die Lieben predigt und Ficken verbietet.

Donnerstag, 5. Februar 2009

Scheinheilige Papstschelte

Vom Antialkoholismus eines empörten Säufers -
In einem Land, in dem über die Hälfte der Bevölkerung den Sozialismus für eine gute Idee hält, obgleich seine mörderischen Folgen bislang fast dreimal so hoch wiedie des Nationalsozialismus waren und in dem antisemitische Vorurteile in antizionistische umbenannt wurden und in dem, wenn vier miteinander reden, statistisch mehr als die Hälfte antisemitische Ressentiments äußern (man analysiere nur die Berichterstattung zum Palästinenserkonflikt), kann die Empörung über die kanonische Papstbegnadigung scheinheiliger kaum sein. Sie gleicht einem empörten Antialkoholismus eines sich mit Mühe trocken haltenden ehemaligen Säufers, meint Max Stirner alias Caspar

Sonntag, 1. Februar 2009

Lasst euch nicht aus den Steuerparadiesen vertreiben!

Steuerparadiese als Horte der Freiheit gegen selbst gebastelte Gerechtigkeit:

In der Demokratie entscheidet die Mehrheit darüber, was legal und illegal ist, damit auch darüber, welches Verhalten kriminell ist und welches nicht. Die Mehrheit erhält aber nur der, der den Wählern die größten (Sozial-)Geschenke verspricht. Die können die Politiker indes nur dadurch finanzieren, dass sie der Minderheit, die die meisten Werte schafft, möglichst viel abnimmt. Somit bestimmt die Mehrheit per Gesetz, was ihr die Minderheit abzugeben hat. Die Mehrheit entscheidet somit per Steuerrecht darüber, was gerecht ist, der Minderheit zu rauben. Die Minderheit steht daher unvermeidbarer Weise stets außerhalb der Legalität, wenn sie sich der Mehrheit nicht widerspruchslos beugt. Damit verliert aber die von der Mehrheit produzierte (soziale) Gerechtigkeit ihre Grundlage, denn Gerechtigkeit -nähme man sie beim Wort- kann immer nur für alle gelten. Die Selbstgerechtigkeit der Mehrheit ist nicht mehr in der Lage über Gut und Böse zu entscheiden, formal legale Gesetze verlieren ihre ethische Rechtfertigung. Das ist Eure moralische Grundlage, Euch dem würgenden Griff des Staates zu entziehen und Steuerparadiese werden zu Horten der Freiheit, sagt Euch Max Stirner alias Caspar