Dienstag, 11. März 2008

Rule of Law auch für Gewerkschaften

Ein Beispiel, was Rule of Law oder Vorherrschaft des Rechts – zusammen mit der freien Wahl der entscheidende Grundpfeiler der Demokratie- bedeutet. Offenbar hat das Gekungele zwischen Politikern und Gewerkschaften schlicht übersehen, dass es in Deutschland keine Einheitsgewerkschaften (mehr) gibt. Die Koalitionsfreiheit des Art. 9 GG gilt eben für alle, was ja wohl auch bei der Auseinandersetzung derLokführergewerkschaft mit der DB schwer begreiflich zu sein scheint. Dass die (DGB-) Gewerkschaften, wie auch hier wieder ihr Kommentar zeigt, mit der Vorherrschaft des Rechts wenig anfangen können, ist bekannt,benutzen sie doch über ihre im Bundestag sitzenden zumeist über die Mehrheit verfügenden Mitglieder das Recht seit je (und mit großem Erfolg), um Gesetze für die Durchsetzung ihrer Ziele zu missbrauchen. In der Demokratie des Grundgesetzes ist aber Recht kein Zweckbegriff!

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